Rechtsprechung
OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 21/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Architektenhonoraranspruch: Honorarvereinbarung außerhalb der Sätze der HOAI
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Abhängigkeit von den Gesamtbaukosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Abhängigkeit von den Gesamtbaukosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abweichende Honorarermittlung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschalhonorar oder HOAI-Ermittlung? (IBR 2010, 339)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 22.02.2007 - 7 O 22/04
- OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 21/07
- OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 22/07
- BGH, 08.04.2010 - VII ZR 61/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03
Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen …
Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 21/07
Wenn - wie hier - die Honorarvereinbarung schriftlich bei Auftragserteilung erfolgt, ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI jede Pauschalierung oder abweichende Honorarermittlung zulässig, soweit sie sich im konkreten Ergebnis zwischen den Mindest- und Höchstsätzen bewegt (BGH BauR 2005, 735;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 4, Rn. 11, 13 ff.).Die Honorarabrede ist nur dann gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wegen Unterschreitens des Mindestsatzes unwirksam, wenn das gesamte, nach den vertraglichen Regelungen berechnete Honorar niedriger ist als die Vergütung, die sich bei einer fiktiven Honorarberechnung nach den zutreffenden Bemessungsgrundlagen der HOAI ergibt (BGH NJW-RR 2005, 669).
- BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Architekten-Schlußrechnung nach …
Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 21/07
Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet, eine Abrechnung nach HOAI vorzulegen und den Mindestsatz zu verlangen (BGH BauR 2005, 739).Fehlt es - wie hier - an einer hinreichend detaillierten Darlegung einer Mindestsatzunterschreitung durch den Kläger und ergeben sich aus dem Vorbringen der Beklagten oder aus sonstigen Umständen ebenfalls keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI, muss das Gericht von der Wirksamkeit der Honorarvereinbarung ausgehen (BGH BauR 2005, 739).